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Felix ist mittendrin

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Vogtareuth – Felix ist neun Jahre alt, Sport ist sein Lieblingsfach, Hausaufgaben mag er nicht. Er geht in die zweite Klasse der Grundschule. Ganz normal hört sich das an, aber das ist es nicht. Felix ist körperbehindert.
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Maxi will – und alle ziehen mit

Maxi will – und alle ziehen mit

Rosenheim/Landkreis – Die Rechtslage ist klar: Auch behinderte Kinder dürfen laut UN-Konvention die Regelschule besuchen. Doch die Umsetzung dieses Zieles der Inklusion, das gesellschaftliche Teilhabe von Anfang an bedeutet, stellt einen hürdenreichen Weg dar. Im Landkreis gibt es deshalb noch keine anerkannte Inklusionsschule, dafür erfolgreich verlaufene Einzelinklusionen.   
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Streit um Kosten nicht auf den Rücken behinderter Schüler

Streit um Kosten nicht auf den Rücken behinderter Schüler

Deutscher Städtetag zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention Städte begrüßen gemeinsame Bildung – Länder dürfen schulische Inklusion nicht gefährden

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Ziele der UN-Konvention, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung zu sichern und so Chancengleichheit zu sichern.
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Ein Recht für alle Kinder

Ein Recht für alle Kinder

Rosenheim – Alle Schüler, ob behindert oder nicht, sollen in Bayern jede allgemeinbildende Schule besuchen können, so hat es der Landtag im März beschlossen. Doch der Weg dorthin ist lang.
In Rosenheim gibt es noch keine einzige Schule, die diese „Inklusion“ anbietet. Mit einer sogenannten Außenklasse wird zumindest ein bescheidener Anfang gemacht.
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Ein kleiner Schritt reicht nicht

Ein kleiner Schritt reicht nicht

Von Tina Baier
Es ist ein Menschenrecht behinderter Jungen und Mädchen, dass sie zusammen mit nichtbehinderten Kindern zur Schule gehen dürfen. Leider ist das neue Gesetz, das voraussichtlich am heutigen Mittwoch im Landtag verabschiedet wird, weit davon entfernt. all en betroffenen Kindern in Bayern zu diesem Recht zu verhelfen. Zwar ist es ein Schritt in die richtige Richtung. aber nur ein ganz kleiner. Lediglich 40 von etwa 4000 Volksschulen sollen im Herbst zu Inklusionsschulen werden, in denen behinderte Kinder selbstverständlich aufgenommen werden. Wer nicht das Glück hat. zufällig in der Nähe einer solchen Schule zu wohnen. ist nach wie vor auf den guten Willen von Schulleitern und Lehrern angewiesen. Wenn der nicht vorhanden ist, muss auf das Menschenrecht eben verzichtet werden. So darf ein Staat nicht mit Menschenrechten umgehen, deren Kennzeichen es ja gerade ist, dass sie für alle und überall gelten.

Es stimmt zwar, dass es in Bayern sehr viele und sehr gute Förderschulen gibt, die man nicht von heute auf morgen schließen kann. Doch der Freistaat muss sich vorwerfen lassen, dass er viel zu spät damit begonnen hat, die Behinderten- Konvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Dazu kommt, dass die hehren Pläne an den üblichen Querelen zwischen Freistaat und Kommunen zu scheitern drohen. Theoretisch finden nämlich alle die Inklusion behinderter Schüler gut, praktisch will aber niemand dafür bezahlen: zum Beispiel, wenn es darum geht, einen Aufzug in ein 30 Jahre altes Schulhaus einzubauen, damit auch Rollstuhlfahrer in ihr Klassenzimmer gelangen. Es besteht die Gefahr. dass Kommune und Freistaat in solchen Fällen so lange gegenseitig aufeinander verweisen, bis das Kind, um das es geht, aus dem schulpflichtigen Alter heraus ist.

Das darf auf keinen Fall passieren. Erstens, weil es der ganzen guten Idee schaden würde, und zweitens, weil es wieder die Schwächsten treffen würde: die betroffenen Kinder und ihre Familien Die Eltern sind oft durch die Behinderung ihres Sohnes oder ihrer Tochter an den Grenzen der Belastbarkeit, sodass sie weder Zeit noch Nerven haben, sich mit Behörden herumzustreiten. Das sollten sie auch gar nicht nötig haben. Schließlich geht es um ein Menschenrecht.

SZ / 13.07.2011 (Kommentar)

Bezahlung ausgeschlossen

Bezahlung ausgeschlossen

Inklusions-Gesetz erlaubt behinderte Kinder an Regelschulen — über die Kosten wird gestritten

Bild: Das soll künftig der Regelfall sein: Behinderte Kinder können von Herbst an gemeinsam mit Nichtbehinderten zur Schule gehen. Städte und Gemeinden streiten mit dem Freistaat über die Finanzierung. Archivfoto: dpa
Von Tina Baier
München – Gegenstimmen dürfte es keine geben, wenn am heutigen Mittwoch im Landtag das neue Gesetz zur Inklusion verabschiedet wird. Behinderte Kinder sollen demnach von Herbst an gemeinsam mit Nichtbehinderten zur Schule gehen können. Die bislang gültige Regel, dass jeder Schüler in der Lage sein muss, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen, entfällt. Selten waren sich alle Parteien so einig wie bei diesem Gesetz, das eine interfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeitet hat, um die Vorgaben der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen zu erfüllen. Trotzdem gibt es Streit – und zwar zwischen dem Freistaat und den Kommunen.

Im Wesentlichen geht es darum, wer für die Kosten aufkommt, wenn in Zukunft mehr behinderte Kinder auf Regelschulen gehen und deshalb beispielsweise Aufzüge für Rollstuhlfahrer eingebaut werden müssen. „Wer Inklusion bestellt, muss Inklusion auch bezahlen“, sagt Hans Schaidinger (CSU), Oberbürgermeister von Regensburg, der noch bis Ende des Monats Vorsitzender des bayerischen Städtetags ist. Er verweist damit auf das Prinzip der Konnexität, das in der bayerischen Verfassung verankert ist. Demnach muss der Gesetzgeber die Kosten für Aufgaben übernehmen, die er den Kommunen aufgetragen hat. „Die behindertengerechte Nachrüstung von Schulen, Sanierung oder Erweiterung von Gebäuden und der barrierefreie Umbau von Klassenzimmern darf nicht allein die finanzielle Aufgabe der Kommunen sein“, sagt Schaidinger. Regensburg und andere Kommunen seien entschlossen, gegen das neue Gesetz zu klagen, wenn der Grundsatz der Konnexität nicht aufgenommen werde. „Alle im Vorstand des Bayerischen Städtetags waren sich einig“, sagt Schaidinger.

„Man kann nicht die Behindertenkonventions-Fahne schwenken. ohne sich über die Finanzierung zu unterhalten“, sagt Ulrich Maly (SPD), Oberbürge‘ meister von Nürnberg und Schaidingers designierter Nachfolger als Vorsitzender des

Kultusminister Spaenle
verspricht 100 neue Lehrer
an Inklusionsschulen

Städtetags. In Nürnberg beispielsweise gebe es mehrere Schulen, die Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut worden seien und bei denen man die Barrierefreiheit nie und nimmer herstellen könne. „Im Landtag hat man wohl nicht ganz durchdacht, was das neue Gesetz vor Ort bedeutet“, sagt Maly.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die mehr als ein Jahr lang an der Gesetzesänderung gearbeitet haben, sehen das anders: „Das ist kein Fall von Konnexität“, sagte der Leiter Georg Eisenreich (CSU). Da gebe es „eine einheitliche bundesweite Linie“. Man wolle aber mit den Kommunen im Gespräch bleiben. Margit Wild (SPD), die an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet hat, sieht das ähnlich „Die Inklusion war keine Erfindung des Freistaats“, sagt sie. Zudem sei „vieles machbar, ohne den Kommunen Geld in die Hand zu geben“. Zum Beispiel könnten Klassen, in denen Kinder im Rollstuhl sitzen, ins Erdgeschoss verlegt werden.
Was Wild vor dem Start der 40 Inklusionsschulen im September mehr Sorgen macht, ist die Ausstattung mit Lehrern. Kultusminister Ludwig Spaenle hatte versprochen, im kommenden Schuljahr 100 zusätzliche Lehrer speziell für die Inklusion einzusetzen. Im darauffolgenden Jahr sind im Doppelhaushalt des Kultusministeriums weitere 100 Lehrer für diesen Zweck eingeplant. „Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wollen genau wissen, wie die Inklusionsschulen ausgestattet sind und wohin die versprochenen 100 Lehrer gehen“, sagt Wild.

Der Grund für das Misstrauen: Die meisten der neuen Inklusionsschulen haben schon jetzt Kooperationsklassen, in denen behinderte Kinder unterrichtet werden. Deshalb stehen ihnen schon jetzt mehr Lehrer zu als anderen Schulen. „Wir befürchten, dass Spaenle die schon vorhandenen Lehrer von den hundert versprochenen abzieht“, sagt Sascha Schneider vom Behindertenverein „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“. Am 25. Juli wollen die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die weiter bestehen bleibt, das Thema mit Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) besprechen.

SZ / 13.07.2011

Bewegender Abschied aus Söchtenau

Bewegender Abschied aus Söchtenau

Söchtenau/Prien – Es war ein bewegender Abschied von Söchtenau. Nach 14 Jahren schließt das Sonderpädagogische Förderzentrum Prien (SFZ) die Außenstelle Söchtenau.
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OVB / 13.07.2011

„Petö ist Glück für mich“

Rosenheim – Maxi hatte einen schweren Start ins Leben. Bei der Geburt wurde sein Gehirn durch akuten Sauerstoffmangel dauerhaft geschädigt – die ärztlichen Prognosen gaben kaum Hoffnung.

„Petö ist Glück für mich“: Diesen Satz tippt Maxi immer wieder in seinen Sprachcomputer. Der Rosenheimer hatte einen schweren Start ins Leben. Bei der Geburt wurde sein Gehirn durch einen akuten Sauerstoffmangel dauerhaft geschädigt – die ärztlichen Prognosen gaben den Eltern kaum Hoffnung, dass ihr Bub ein annähern normales Leben führen könne. Doch im September kommt Maxi in die Schule. mehr
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OVB / 13.07.2011

Mitleid ist der falsche Ansatz

Mitleid ist der falsche Ansatz

Lehrer sollen behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichten – doch viele wissen nicht wie das geht.

Von Susanne Kailitz
Woher sie damals die Gewissheit hatte, dass Sie es hinbekommen würde, weiß Birgit Herzog bis heute nicht. Als sie vor elf Jahren gefragt wurde, ob sie sich vorstellen könne, gemeinsam mit einer Sonderpädagogin in ihrer Grundschulklasse auch drei geistig behinderte Kinder zu untenicliten, habe sie das einfach für’eine gute Idee gehalten, erinnert sich die Leipzigerin. „Aber wie das konkret funktionieren sollte, wusste eigentlich keiner. Von inklusivern Unterricht hatte ich in meiner Ausbildung nie gehört.“

Doch es klappte, und das sogar so gut, dass aus dem Besuch der drei Förderschüler für einige Stunden wöchentlich in der Grundschulklasse mittlerweile eine gemischte Klasse.aus 14 Grund- und acht Förclerschülerri geworden ist. Organisiert wird sie geineinsam von der Lindenhofschule für geistig Behinderte und der benachbarten Grundschule. Genau das ist es, was die UN-Konvention für die Rechte Behinderter anstrebt, die seit zwei Jahren in Deutschland in Kraft ist:

Ein Schüler will sich nicht setzen, ein anderer möchte den ganzen Tag schweigen.

dass alle Kinder, unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Voraussetzungen, eine Regelschule besuchen können, wenn „die Eitern das wünschen. Doch davon ist Deutschland weit entfernt. Mehr als drei Viertel aller Kinder mit Behinderungen werden in Sonderschulen unterrichtet. Obwohl Studien zeigen, dass sowohl behinderte wie nichtbehinderte Kinder vom gemeinsamen Unterricht profitieren können, kommen Ansätze zur „Inklusion“, also zum gemeinsamen Unterricht, nur schleppend voran.

Für Birgit Herzog war die Entscheidung damals ein Sprung ins kalte Wasser. Wie man mit einem Schüler wie Nico umgeht, der sich manchmal weigert, sich hinzusetzen, und schnell schubst, wenn er aufgeregt ist, wusste sie zunächst nicht. Wie sie einschätzen kann, was Philippe, der oft den ganzen Tag nicht sprechen will, wirklich verstanden hat, musste sie erst herausfinden. Und wie mit Helen, die sich nur schwer artikulieren kann und schnell weint, wenn ein anderes Kind nicht mit ihr spielen will, umzugehen ist, ohne dabei die Bedürfnisse der anderen Schüler aus den Augen zu verlieren, hat Herzog erst mühsam in der Praxis lernen müssen. Das liegt auch daran, dass Lehrer wie sie auf den „inklusiven“ Unterricht so gut wie überhaupt nicht vorbereitet sind: So gibt es zwar an 24 von 43 deutschen Hochschulen, die Grundschullehrer ausbilden, Lehrangebote zum gemeinsamen Unterricht. Verpflichtend sind die Veranstaltungen aber in der Regel nicht. Mecklenburg-Vorpommern will das jetzt ändern. Ein neues Gesetz zur Ausbildung von Lehrern verlangt, dass alle Studierenden auch Kurse in Sonderpädagogik belegen.

Sich auf Kinder mit einer geistigen Behinderung oder gestörtem Sozialverhalten einzulassen, die im Unterricht lieber singen oder quieken, als zuzuhören, und die mit Frustration umgehen, indem sie sich oder andere verletzen, ist etwas, was die Lehramtsstudenten in der Regel nicht lernen. Wer mit diesen Herausfor derungen nicht umzugehen weiß, neigt eher dazu, auffällige Kinder an Förderschulen weiterzureichen – vor allem dann, wenn es wie in Deutschland eine so ausgeprägte Kultur des Aussortierens gibt und auch viele Lehrer nicht wissen, dass es anders geht.

Die Erziehungswissenschaftlerin Irene Demmer-Dieckmann bietet an der Technischen Universität Berlin seit acht Jahren Seminare zu dem Thema an: „Dass gemeinsamer Unterricht überhaupt möglich ist, davon haben einige Studierende noch nie etwas gehört.“ Nur drei Prozent der künftigen Lehrer hätten jemals von der entsprechenden UN-Konvention gehört. Ein Modul „Inklusive Bildung“ Müsse dringend in den Studien- und Prüfungsordnungen verankert werden, sagt Dernmer-Dieckmann. „Wir brauchen Lehrer, die nicht hilflos fragen, wohin ein Kind mit besonderen Bedürfnissen überwiesen werden kann, sondern die in der Lage sind, so zu handeln, dass es bleiben kann.“
Wer sich als Grundschullehrer auf den gemeinsamen Unterricht einlässt, für den ändert sich einiges: Es gibt Unterricht im Team, die Stunden müssen akri, bisch im Voraus geplant und später nachbereitet werden. Nötig ist besondere Sensibilität für die Bedürfnisse behinderter Kinder. Sie fehlte auch Birgit Herzog anfangs — stattdessen hatte sie Mitleid: „Ich habe die Förderschüler bedauert und gedacht, sie würden mich gar nicht verstehen und ich müsse mit ihnen ganz anders sprechen als mit meinen Grundschülern.“

Auch Ute Schnabel, die Vorsitzende des Landesverbandes Sonderpädagogik in Sachsen, berichtet, wie schwer sich viele Regelschullehrer mit lernbehinderten oder verhaltensauffälligen Kindern tun. „Für viele Grundschullehrer ist es ein Wert an sich, dass sie sich bemühen, alle Kinder gleich zu behandeln, um niemandem einen Vorteil zu verschaffen.“ Es sei aber notwendig, sich mit der Verschiedenheit der Schüler auseinanderzusetzen. Und auch die ausgebildeten Sonderpädagogen müssen sich im gemeinsamen Klassenzimmer umstellen:

Seminare zur „Inklusion“ müssten in der Ausbildung Pflicht werden.

Wer sich bislang im Unterricht mit acht Kindern gezielt um einen einzelnen Schüler kümmern konnte, für den ist es schwer, auf einmal eine Klasse mit bis zu 28 Kindern im Blick zu behalten. Deshalb reagieren auch manche Eltern behinderter Kinder skeptisch auf die Angebote zur Inklusion. Sie befürchten, ihr Kind werde im gemeinsamen Unterricht zu kurz kommen.
Für viele Lehrer ist die Umstellung hart. In Leipzig gibt es bislang nur zwei gemischte Klassen, obwohl Bedarf für mehr da ist: Vor allem die Eltern vieler Grundschüler würden bei der Anmeldung ihrer Kinder gezielt danach fragen, sagt Schulleiterin Mandy Mahn. Doch so gern sie diesem Wunsch nachkommen würde: „Unter meinen Lehrern sind nur wenige dazu bereit, und ich kann und möchte hiemänden zwingen.“

Die Bedingungen sind, nicht optimal: Nur eine Stunde pro Woche kann die Rektorin einer Lehrerin wie Birgit Herzog für Vorbereitungen und Absprachen mit der Sonderpädagogin gewähren, obwohl das hinten und vorn nicht reicht. Möglichkeiten, die zusätzliche Leistung finanziell zu honorieren, gibt es nicht.
Mahn kann deshalb die Kollegen gut verstehen, die sich dem Mehraufwand des gemeinsamen Unterrichts nicht stellen wollten. Sie hofft auf künftige Lehrergenerationen, die dazu bereit sind, weil es zu ihrer Vorstellung des Berufs gehört, dass die Schule einen Raum für alle Kinder bietet.

SZ / 11.07.2011

„Hier habe ich einen richtigen Job“

„Hier habe ich einen richtigen Job“

Für Christopher (30) und Ludwig (38) ist es wie ein „Sechser im Lotto“: Beide jungen Männer mit Handicap haben den Sprung von den Wendelstein-Werkstätten in ein normales Berufsleben geschafft. „Hier gefällt es uns so gut. In die betreuten Werkstätten wollen wir nicht mehr zurück“, sagen die beiden ganz entschieden im Gespäch mit den OVB-Heimatzeitungen. Seit zwölf beziehungsweise 30 Monaten sind sie in den regulären Arbeitsablauf der Firma Danto GmbH in Großkaro integriert. Und das mit gutem Erfolg, wie Inhaber Daniel Darga bestätigt.
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Bayern fördert Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Bayern fördert Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Mit rund 19,5 Millionen Euro will Bayern nach Angaben der Sozialministerin Christine Haderthauer die Chancen der Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fördern.

„Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben inmitten unserer Gesellschaft zu ermöglichen, ist eines meiner zentralen Anliegen“, sagte die CSU-Politikerin in München. „Dazu gehört ganz selbstverständlich auch eine weitreichende Teilhabe am Arbeitsleben und insbesondere auf dem ersten Arbeitsmarkt, wo Menschen mit Behinderung bislang leider nur unzureichend von der guten Arbeitsmarktlage profitieren können.“

„Damit Menschen mit Behinderung auch hier endlich am Aufschwung teilnehmen, verstärken wir nochmals unsere Anstrengungen: So unterstützen wir in den nächsten Jahren Betriebe bei der Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung aus dem neuen Bund-Länder-Programms ‚Initiative Inklusion’ mit insgesamt rund 9 Millionen Euro. Einen Schwerpunkt setzen wir gezielt bei den älteren Menschen sowie bei der Förderung von Frauen mit Behinderung“, sagte die Ministerin zum Programm-Start „Initiative Inklusion“.

Bis 2018 sollen mindestens 601 neue Arbeitsplätze und 195 Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung mit diesen Mitteln entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit vereinbart, gemeinsam mit den Arbeitsverwaltungen in den Kommunen vor Ort „kraftvoll an einem Strang zu ziehen.“

Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern, Ralf Holtzwart, betonte: „Die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik, sondern liegt in unser aller Verantwortung. Unser Schwerpunkt ist die Integration dieses Personenkreises in Ausbildung und Arbeit. Die frühzeitige Förderung und Unterstützung ist hierbei besonders wichtig. Mit einer umfassenden Berufsorientierung begleiten wir schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in ein Ausbildungsverhältnis. Durch die individuelle Betreuung und Unterstützung in der Berufsorientierungsphase werden die Chancen für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt deutlich erhöht. Bislang werden die wertvollen Ressourcen der Menschen mit Behinderung nicht ausgeschöpft. Schwerbehinderte arbeitslose Menschen profitierten weniger vom Aufschwung am Arbeitsmarkt in Bayern als andere Personengruppen. Insbesondere für ältere Menschen mit Behinderung müssen weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Unser Arbeitgeber-Service ist daher angehalten, bei den Unternehmen vor Ort, für diesen wertvollen Personenkreis zu werben und neue Beschäftigungsfelder zu akquirieren. Hierbei gilt es die Unternehmen dafür zu sensibilisieren, dass die Integration schwerbehinderter Menschen nicht nur die Vielfalt in der Belegschaft fördert, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Chancengleichheit in der Gesellschaft leistet.“

Haderthauer erklärte weiter, dass die „Initiative Inklusion“ aber nur ein Aspekt sei: „Mit unserem neuen Sonderprogramm ‚Chancen Schaffen II’ stellen wir zusätzliche Mittel in Höhe von rund 10,5 Millionen Euro bereit. In den nächsten zwei Jahren wollen wir so noch weitere 130 neue Arbeitsplätze in Integrationsfirmen sowie in Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Klar ist aber auch: Arbeitsplätze schafft nicht der Staat! Die Betriebe in Bayern müssen den Ball aufnehmen und ihren Beitrag leisten! Sie sind aufgerufen, geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung anzubieten. Die Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie die Integrationsfachdienste stehen Arbeitgebern bei Fragen – auch über finanzielle Förderungsmöglichkeiten – gerne mit Rat und Tat zu Seite.“

Ein mühsam selbstbestimmtes Leben

Ein mühsam selbstbestimmtes Leben

Behinderte sollten am Arbeitsmarkt teilhaben können – aber die Bürokratie macht es ihnen schwer, einen Platz außerhalb betreuter Werkstätten zu finden

Von Corinna Nohn
München – Wenn Jan Hellermann seinen Eltern von der Arbeit erzählen möchte, dann zeigt er ihnen Fotos auf seiner Digitalkamera: von den Ziegen, denen er mit der Schubkarre Heu bringt, oder von seiner Kehrmaschine, mit der er über den Hof des Ausflughotels Dammenmühle fahrt Der 19-Jährige aus Lehr im Schwarzwald kann nicht reden, aber verstehen. Er hält es nicht den ganzen Tag im Haus aus, aber im Garten. Jan Hellermann ist geistig behindert, und hatten es sich Hubertus Hellermann und Christine Dold leicht gemacht, dann hätten sie ihren Sohn in eine Sonderschule und später in eine Werkstatt für behinderte Menschen geschickt. Aber Jan Hellerrnann besuchte eine integrative Waldorfschule, mit „normalen Kindern“, sagt der Vater und auch danach sollte er mitten in der Gesellschaft weiterleben.

Dieses „Mittendrin“ fordern auch die Vereinten Nationen, die am 3. Dezember den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung begehen und den Ruf nach gleichberechtigter Teilhabe in die Behindertenrechtskonvention übernommen haben. Die wiederum ist seit März 2009 Grundlage der deutschen Behindertenpolitik. Seitdem heißt das Ziel „inklusive Gesellschaft“ – das Attribut „inklusiv“ deutet schon darauf hin, dass die Gesellschaft Behinderte eher ausschließt. Um das zu ändern. hat Sozialministerin Ursula von der Leyen vor drei Monaten einen „nationalen Aktionsplan“ verkün- del. Sie will besonders den drei Millionen Behinderten im erwerbsfähigen Alter die Teilhabe am Arbeitsmarkt erleich-
tern und sagt: „Arbeiten heißt eine Aufgabe haben, Struktur im Tag, soziale Kontakte und das gute Gefühl. gebraucht zu werden. Ohne Teilhabe am Arbeitsleben wird es schwer mit der Inklusion.“

So sieht das auch Familie Hellermann-Dold, doch sie vermisst Hilfe. Iriklusion ist teuer, und das wichtigste Instrument zur Finanzierung ist das „Persönliche Budget“: Seit 2008 haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch darauf, anstatt einer Sachleistung Geld zu erhalten und Ihre Teilhabe individuell zu verwirklichen. Offizielle Zahlen, wie viele dieses Recht nutzen, gibt es nicht. Die Bundesregierung geht von bis zu 15 000 Nutzern aus – angesichts dessen. wie Behindertenverbände das Budget preisen, sind das nicht viele Jan Hellermanns Geschichte lässt jedoch darauf schließen. dass viele beim Antrag scheitern.

„Der Hotelbesitzer nimmt den Jan, wie er ist. Das ist wunderbar“, sagt die Mutter.

Denn Jan Hellermanns Eltern wollten für ihren Sohn ja keinen Platz in einer Behindertenwerkstatt. „Jan war immer integriert, nie in einer Sondereinrichtung“. sagt Christine Dold. Arzteattestierten ihrem Sohn zudem, dass er nicht „werkstattfühIg“ ist. Also suchten seine Eltern eine Tatigkeit, die Jan Hellermann unter Aufsicht eines Betreuers ausüben könnte, und fanden die Darnmenmühle. „Sie müssten mal sehen, wie Jan sich freut. wenn er uns ein paar verschrumpelte Apfel mitbringt Oder wenn nach dem Urlaub der Chef sagt: Endlich ist der Jan wieder da. Wo werden Behinderte denn mal gelobt?“. fragt Christine Dold. Für den Hotelbesitzer Edgar Kenk sei es dagegen „normal, dass ein Behinderter auf seiner Anlage herumläuft, er nimmt den Jan, wie er ist. Das ist wunderbar “ Der Vater sagt, sie hätten auf den Platz fast vier Jahre lang hingearbeitet“, und erzählt, wie er mit seinem Sohn Äpfel sammelte, wie die Mutter mit Jan im Freibad Hecken schnitt. Das Üben, das Suchen – habe sich gelohnt, sagen die Eltern. Nur müssen sie den Betreuer ihres Sohnes bislang selbst bezahlen, ihr Antrag auf ein personliches Budget wurde abgelehnt.

Das Problem: Für das Budget muss der Träger aufkommen, der auch die Sachleistung zahlen müsste. Und im Fall Jan Hellermann sagte erst die örtliche Agentur für Arbeit, sie sei nicht zuständig – mit dem Argument, Jan sei ja gar nicht werkstattfähig. Dann erklärte sich auch das Sozialamt für nicht zuständig. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU). kennt solche Fälle. Insbesondere. wenn mehrere Träger für die Entscheidung zuständig seien, gebe es oft Probleme und Verzögerungen. sagt Huppe. Er weiß auch um die Burokratie, die regional höchst unterschiedliche Beratung, mögliche Interessenkonflikte: „Es kann ja sein, dass der Träger, der über das Budget zu entscheiden hat, von dieser Entscheidung selbst einen Nachteil hat oder aber profitiert.“

Jan Hellermanns Eltern jedenfalls wollten es nicht hinnehmen, dass sie den Betreuer ihres Sohnes selbst zahlen müssen, und zogen vor Gericht. „Wir haben
alles getan, was wir konnten, und dann heißt es: Sie kriegen nichts, weil Sie zwischen allen Stühlen sitzen“, sagt Hubertus Hellennann. Roland Rosenow, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Anwaltskanzlei „Sozialrecht in Freiburg“, die die Familie vertritt, spncht von einem ”rechtswidrigen Züstand“. Er kenne viele Fälle, in denen „die Idee des persönlichen Budgets heftigsten Widerständen mit der Verwaltung und auch vor Sozial- und Verwaltungsgerichten begegnet“.

Im Bundesarbeitsministerium war man da bislang anderer Ansicht. ein Sprecher hatte der SZ, erklart: Die Auffassung, man könne das Geld, das an die Werkstatt fließt, erhalten, um eine Leistung zur Teilhabe am Berufsleben außerhalb der Werkstatt einzukaufen, sei nachvollziehbar, „weil sie dem Grundgedanken des persönlichen Budgets entspricht“. aber mit dem „geltenden Recht nicht vereinbar“. Denn die Leistung sei an den Besuch einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen geknüpft. Zumindest betrachtet man auch im Ministerium die Rechtslage als „unbefriedi-
gerd“ – aber Bund und Länder arbeiteten an einer Lösung.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts gibt der Familie Hoffnung.

Ein Urteil der Bundessozialgerichts vom Donnerstag dürfte diese Lösung vorwegnehmen: In Kassel stellten die Richter fest, dass ein persönliches Budget auch außerhalb und unabhangig von einer Werkstatt möglich ist. Es sei in jedern Fall der grundlegende Gedanke das persönlichen Budget zu beachten, Behinderten „damit ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung“ zu ermöglichen. Das ist im Sinne der Familie Hellermann-Dold, die aber ohnehin gerade guter Dinge ist: Vor wenigen Tagen haben sich Vertreter des Landratsamts bei ihnen gemeldet. Man wolle sich gemeinsam um eine Lösung bemühen. Immerhin sind mittlerweile Kosten für den Betreuer im fünfstelligen Bereich aufgelaufen – die übrigens der Freiburger Kinder- und Jugendhilfeverein „Wiese“ vorfinanziert hat, der überhaupt nicht für die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zuständig ist.

Betriebe in der Pflicht

Etwa 7.1 Millionen schwerbehinderte Menschen lebten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2009 in Deutschland. Inzwischen dürften es sogar mehr sein: Denn vier Fünftel aller schweren Behinderungen gehen auf Krankheiten zurück, und weil es immer mehr Ältere gibt, sind auch mehr Menschen betroffen. Mehr als jeder Zweite mit einer Behinderung von Grad 50 oder mehr ist älter als 65.

Im erwerbsfähigen Alter waren zuletzt 3.2 Millionen Schwerbehinderte, doch nur jeder Dritte von ihnen war erwerbstätig oder suchte Arbeit. Eigentlich müssen Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen, bis 2001 waren es sogar sechs Prozent. Erfüllt ein Unternehmen diese Quote nicht, wird die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Sie richtet sich danach. wie viel der Betrieb von der Quote entfernt ist, und liegt zwischen 105 und 260 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Im Jahr 2009 waren 252 000 solcher Pflichtstelen unbesetzt. Gleichzeitig waren 166 000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. das entspricht einer Arbeitslosenquote von 14.5 Prozent.

Seither ist die Arbeitslosenzahl um fünf Prozent gestiegen: Im September dieses Jahres waren etwa 175 000 Schwerbehnderte arbeitslos. In der Gesamtbevölkerung hingegen sank die Zahl der Arbeitslosen seit 2009 um 16 Prozent.

„Budget für Arbeit“ – 21.07.2011

„Budget für Arbeit“ – 21.07.2011

Wie das Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz in der Praxis funktioniert zeigt ein Filmbeitrag des Regionalfernsehens von SAT 1 Rheinland-Pfalz und Hessen anhand eines konkreten Beispieles eines Mannes mit Lernschwierigkeiten, der auf einem Golfplatz arbeitet und vom Projekt JobBudget unterstützt wird.
Im Anschluss an den Filmbeitrag beschreibt die rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretärin Jaqueline Kraege im Studiointerview wie sich die Beschäftigung von Menschen, die sonst in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu Tariflöhnen genau finanziert. In Rheinland-Pfalz wurde es mit dem Budget für Arbeit, das vor fünf Jahren eingeführt wurde, mittlerweile über 166 Menschen mit Behinderungen ermöglicht, statt in der Werkstatt für behinderte Menschen zu Tariflöhnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Integrationsfachdienst Rosenheim

Integrationsfachdienst Rosenheim

Wir Mitarbeiterinnen des Integrationsfachdienstes (ifd) Rosenheim informieren und beraten Sie gerne rund um das Thema  „Behinderung und Arbeit“.
Für Stadt und Landkreis Rosenheim, Miesbach und Bad Tölz sind wir Ihr regionaler kostenfreier Ansprechpartner, wenn es um die berufliche Integration von beschäftigten oder arbeitsuchenden Menschen mit Handicap geht. Wir bieten sowohl für Menschen mit Behinderung als auch Arbeitgeber u.a. folgende Leistungen an:

  • Wir informieren und beraten Sie über Unterstützungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Sozialleistungsträger (z.B. finanzielle Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzanpassungen).
  • Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
  • Wir unterstützen Sie bei auftretenden Problemen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und leisten psychosoziale Begleitung.
  • Wir informieren Arbeitgeber zum Thema Betriebliches Eingliederungs-management und Prävention.
  • Wir informieren über die Besonderheiten bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers mit Behinderung.

Wir kennen den Arbeitsmarkt in den o.g. Regionen umfassend und pflegen zu vielen Firmen regelmäßigen Kontakt. Seit Jahren arbeiten wir vernetzt beispielsweise mit Behörden, Verbänden, niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen.

Gemeinsam mit dem Ratsuchenden entwickeln wir individuelle Lösungen. Unser Ziel ist die dauerhafte Integration von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zur Zufriedenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wir Mitarbeiterinnen des ifd unterliegen der Schweigepflicht.

Sie erreichen uns in unserem barrierefreien Büro:
Wittelsbacher Str. 9
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 – 35 26 00 (zentrale Nummer)
E-Mail: rosenheim@integrationsfachdienst-oberbayern.de
www.integrationsfachdienst.de

Haben Sie Fragen zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis, stehen wir Ihnen auch unter der Durchwahl 08031 – 35 26 0-20 zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zur Vermittlung eines Menschen mit Behinderung, auch unter der Durchwahl 08031 – 35 26 0-10.
Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Die Arbeit des ifd wird gewährleistet durch eine Kooperation von
Diakonie Rosemheim / JOHANN-PETERS gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbH

„Beginn einer neuen Wirklichkeit“

„Beginn einer neuen Wirklichkeit“

Prien – Architekt Heiner Maluche und Bauleiter Daniel Feifel übergaben bei der Einweihung der Wohnanlage von „Leben mit Handicap“ gleich zwei Schlüssel symbolisch an Vorsitzenden Günther Bauer:
Lucas Huber dankte im Namen aller künftigen Bewohner in einer bewegenden Rede allen, die zum Gelingen beigetragen haben.
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Wohnraumberatung

Eine möglichst selbständige Lebensführung im vertrauten Wohnumfeld setzt gewisse räumliche und bauliche Gegebenheiten des Wohnbereichs voraus. Insbesondere eine größtmögliche Barrierefreiheit trägt dazu bei, die Selbständigkeit in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten.
Neben der bedarfsgerechten Planung des Wohnungsbaus und der Anpassung des Wohnungsbestandes kann eine kompetente Wohnraumberatung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beitragen. Dabei geht es um Maßnahmen der Wohnungsanpassung, barrierefreies Wohnen, technische Hilfsmittel, Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel. Auch das Aufzeigen von Wohnalternativen kann Wohnraumberatung beinhalten.

Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089/139880-31
E-Mail: barrierefrei@byak.de
Internet: www.byak.de
Ansprechpartner: Christine Degenhart

Diakonisches Werk Rosenheim
Klepperstr. 18
83026 Rosenheim
Telefon: 08031/2351143
E-Mail: seniorenhilfe@diakonie-rosenheim.de
Internet: www.diakonie-rosenheim.de
Ansprechpartner: Stephanie Staiger

Fachstelle Wohnberatung in Bayern
Korbiniansplatz 15a
80807 München
Telefon: 089/357043-0
E-mail: info@wohnberatung-bayern.de
Internet: www.wohnberatung-bayern.de