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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legt Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem vor

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legt Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem vor

Berlin. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. „Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der „Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren billige die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen.
„In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie in Blick auf Recht, Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung erforderlich, um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen“, erklärte Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen. Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention ist nicht weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist – anders als meist vermutet – gut erprobt“, so Aichele.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.

Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/stellungnahmen.html

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59-14, Mobil 01 60 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Pressemitteilung / 31.03.2011

Neue Chance für behinderte Schüler

Neue Chance für behinderte Schüler

Großes Schulterklopfen im Landtag: Alle Fraktionen haben sich auf ein Gesetz zur Integration von Behinderten in die Schulen (Inklusion) geeinigt. „Bayern ist damit Spitzenreiter in Deutschland“, lobt auch die SPD.
VON DIRK WALTER
München/Vaterstetten Martina Frühwald aus Vaterstetten (Kreis Ebersberg) will, dass ihr behinderter Sohn Leopold nicht in ein weit entferntes Förderzentrum geht, sondern in eine ganz normale Grundschule. Leopold ist ein Frühchen mit Entwicklungsverzögerungen. Die Zeit drängt. Noch ist die Schule nicht gefunden, die den Buben aufnehmen würde. Wohl aber gibt es viele Interessenten in Vaterstetten: Bis zu neun Kinder, sagt Martina Frühwald, würden gerne eine „inklusive Schule“ besuchen.

„Inklusive Schule“ (von Lateinisch includere 7 einschließen) — so etwas gab es bisher nicht. Zum nächsten Schuljahr jedoch sollen die ersten Schulen in Bayern ein derartiges Profil anbieten (wir berichteten). Sie erhalten einen Sozialpädagogen und auch einen zweiten Lehrer in der Schulklasse. Die Neuerung ist nur eine von vielen, die die fünf Fraktionen durchsetzen wollen, um so die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die Gesetzesänderungen hätten „Pilotcharakter für ganz Deutschland und Europa“, rühmte der CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Steiner. Bayern werde damit „Spitzenreiter“, erklärte Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD), der gleich von einer „Sternstunde des bayerischen Parlamentarismus“ sprach. Auch die bayerische Behindertenbeauftragte Irmgard Badura lobte die Initiative in den höchsten Tönen.

Ziel ist es, behinderten Kindern ab dem nächsten Schuljahr den Besuch von Regelschulen zu erleichtern. Dreh- und Angelpunkt ist, dass die bisherige Voraussetzung — die „aktive Teilnahme“ am Unterricht — entfällt. Stattdessen reicht die „soziale Teilhabe“ aus. Die Abgeordneten rechnen damit, dass vor allem Kinder mit Entwicklungsstörungen aller Art verstärkt auf Regelschulen gehen werden.

Kinder mit anderen Behinderungen — vor allem geistig Behinderte, Seh- und Hör- Geschädigte — würden wohl wie bisher in den Förderzenren bleiben. Diese seien I )(ichspezialisiert und würden von den Eltern allgemein sehr geschätzt, erklärte der CSU- Abgeordnete Georg Eisenreich. Vielen hörgeschädigten Kindern beispielsweise seien die normalen Schulen schlicht zu laut.

Eine genaue Einschätzung, welche Wege die etwa 60 000 behinderten Schüler der Förderzentren künftig einschlagen werden, gibt es jedoch nicht. Wie auch, fragte Pfaffmann rhetorisch in die Runde. Schließlich betrete man Neuland. Es wird jedoch damit gerechnet, dass sich vor-, erst 30 bis 40 Grund- und Mittelschulen als „inklusive Schulen“ deklarieren. Sie sollen als „Leuchttürme“ wirken. Abzuwarten bleibe, ob auch Realschulen und Gymnasien Interesse hätten. Abgesehen von Körperbehinderten besucht heute nur ein Bruchteil behinderter Kinder diese Schularten, da sie in der Regel die notwendige Übertrittsnote (2,33 bzw. 2,66) nicht erreichen.

Für die nächsten zwei Jahren sind je 100 Stellen im bayerischen Haushalt geparkt, um den zusätzlichen Betreuungsbedarf an den Regelschulen durch die Anstellung von Sonderpädagogen auffangen:

OVB – 29.03.2011

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