Behinderte
dürfen Regionalzüge gratis nutzen
Berlin — Menschen mit Behinderungen dürfen vom 1. September an die
Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen. Das teilte die Bahn am
Donnerstag in Berlin mit. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und einer
Wertmarke dürften dann mit allen Regionalzügen und S-Bahnen gratis fahren.
Bislang ist die Freifahrt auf Verkehrsverbünde und den Umkreis von 50
Kilometern um den Wohnort beschränkt. Zuschlagpflichtige Schnellzüge können
ab dem 1. September nicht mehr kostenfrei genutzt werden.
Die Bundesregierung stellte am Mittwoch zudem einen Aktionsplan vor, der die
Lage von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Damit will sie die
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, die Deutschland 2009 unterzeichnet
hat. Die Behindertenverbände reagieren verärgert und enttäuscht auf den
Aktionsplan. Sie kritisieren, dass das Papier die UN-Richtlinien nicht
umsetze und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland weiter ignoriere.
Zudem beanstanden sie, dass die Bundesregierung kein zusätzliches Geld zur
Verfügung stellt. Die kostenlose Fahrt mit den Nahverkehrszügen sei die
einzig konkrete Maßnahme, kritisierte Gerhard Bartz, Vorsitzender des
Verbands Forsea.
Die Behindertenverbände seien in den gesamten Prozess einbezogen worden,
sagte Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU). „Wir wurden zwar
beteiligt, aber nicht auf Augenhöhe", sagte dagegen Sigrid Arnade,
Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in
Deutschland (ISL). Konkrete Vorschläge des Deutschen Behindertenrats habe
das Ministerium nicht berücksichtigt, sagte Arnade der SZ.
In Deutschland leben 9,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung; 7,1
Millionen davon sind schwerbehindert. In vielen Bereichen widersprechen
deutsche Regelungen den Vorgaben der UN- Konvention. „Wenn behinderte Eltern
sich an Jugendämter wenden, laufen sie Gefahr, dass ihnen die Kinder
weggenommen werden anstatt Hilfe zu erhalten", sagte Arnade. Die gemeinsame
Bildung von behinderten und nichtbehinderten Kindern sei einer der drei
Schwerpunkte des Aktionsplans, sagte Ministerin von der Leyen.
Behindertenverbände kritisieren jedoch, dass weiterhin Kinder gegen ihren
Willen und den ihrer Eltern auf Sonderschulen geschickt würden. Dringend
notwendig sei auch eine Unterstützung für Assistenz- und Pflegeleistungen
unabhängig von Einkommen und Vermögen. Inga Rahmsdorf
SZ / 17.Juni 2011