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Bezirk bezahlt Konduktive Förderung

Urteil des Bundessozialgerichts hilft behinderten Kindern

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen die bayerische Bezirke die Konduktive Förderung nach Petö finanzieren. „Das bedeutet, dass der Bezirk Oberbayern jetzt auch die Finanzierung der Konduktiven Förderung in der Heilpädagogischen Tagesstätte in Rohrdorf zugesagt hat", erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Raab. Sie setzt sich seit Jahren für die Anerkennung des ganzheitlichen Therapieansatzes für behinderte Kinder nach Petö ein.
In Rohrdorf werden in einem vom bayerischen Kultusministerium unterstützten und von der Universität Würzburg wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt behinderte Kinder sonderpädagogisch und konduktiv unterrichtet sowie in Tagesstätten gefördert. Durch die Unterbringung in einer Regelschule findet Unterricht mit Kooperationsklassen statt. Damit wird eine erfolgreiche Integration praktiziert.
Das bundesweit einzigartige Projekt hat der Bezirk Oberbayern wegen der fehlenden Anerkennung dieser Förderung bislang in Teilen freiwillig bezahlt. Eine vollständige Finanzierung der beiden betroffenen Klassen und der notwendigen Konduktiven Förderung in vollem Umfang gab es nicht. Das wird jetzt anders. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass Konduktive Förderung nach Petö eine im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen geeignete und erforderliche Maßnahme der Eingliederungshilfe sein kann und damit von den Sozialhilfeträgern zu finanzieren ist.
In einem Gespräch mit Raab, Vertretern des Vereins „Fortschritt e.V." und der Rosenheimer CSU-Bezirksrätin Eleonore Dambach erklärte der oberbayerische Bezirkstagspräsident Josef Mederer, er freue sich, dass der Bezirk nun wirklich helfen könne. Der Bezirk habe das Urteil geprüft und könne jetzt Leistungsvereinbarungen abschließen.
Beim Rosenheimer Verein „Fortschritt e.V.", der auch im Kindergarten Sonnenschein die Konduktive Förderung praktiziert, freute man sich ebenfalls über das Urteil. „Wir sind sehr glücklich darüber", erklärte die 2. Vorsitzende Bettina Brühl. Der Richterspruch werde helfen, die Förderung nach Petö zu verbreiten. Brühl ist von der Methode überzeugt: „Sie ist die geeignete Therapiemöglichkeit, um Kindern ein eigenständiges Leben zu ermöglichen." re

OVB - 14.04.2010