Urteil
des Bundessozialgerichts hilft behinderten Kindern
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen die bayerische Bezirke die
Konduktive Förderung nach Petö finanzieren. „Das bedeutet, dass der Bezirk
Oberbayern jetzt auch die Finanzierung der Konduktiven Förderung in der
Heilpädagogischen Tagesstätte in Rohrdorf zugesagt hat", erklärt die
CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Raab. Sie setzt sich seit Jahren für die
Anerkennung des ganzheitlichen Therapieansatzes für behinderte Kinder nach
Petö ein.
In Rohrdorf werden in einem vom bayerischen Kultusministerium unterstützten
und von der Universität Würzburg wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt
behinderte Kinder sonderpädagogisch und konduktiv unterrichtet sowie in
Tagesstätten gefördert. Durch die Unterbringung in einer Regelschule findet
Unterricht mit Kooperationsklassen statt. Damit wird eine erfolgreiche
Integration praktiziert.
Das bundesweit einzigartige Projekt hat der Bezirk Oberbayern wegen der
fehlenden Anerkennung dieser Förderung bislang in Teilen freiwillig bezahlt.
Eine vollständige Finanzierung der beiden betroffenen Klassen und der
notwendigen Konduktiven Förderung in vollem Umfang gab es nicht. Das wird
jetzt anders. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass Konduktive
Förderung nach Petö eine im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen
geeignete und erforderliche Maßnahme der Eingliederungshilfe sein kann und
damit von den Sozialhilfeträgern zu finanzieren ist.
In einem Gespräch mit Raab, Vertretern des Vereins „Fortschritt e.V." und
der Rosenheimer CSU-Bezirksrätin Eleonore Dambach erklärte der
oberbayerische Bezirkstagspräsident Josef Mederer, er freue sich, dass der
Bezirk nun wirklich helfen könne. Der Bezirk habe das Urteil geprüft und
könne jetzt Leistungsvereinbarungen abschließen.
Beim Rosenheimer Verein „Fortschritt e.V.", der auch im Kindergarten
Sonnenschein die Konduktive Förderung praktiziert, freute man sich ebenfalls
über das Urteil. „Wir sind sehr glücklich darüber", erklärte die 2.
Vorsitzende Bettina Brühl. Der Richterspruch werde helfen, die Förderung
nach Petö zu verbreiten. Brühl ist von der Methode überzeugt: „Sie ist die
geeignete Therapiemöglichkeit, um Kindern ein eigenständiges Leben zu
ermöglichen." re
OVB - 14.04.2010