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Parkausweise für Behinderte
parkausweisParkausweise für Behinderte
Innenminister Herrmann: "Mobilität erhalten - Geltungsdauer prüfen!"


Mit Ablauf des 31. Dezember 2010 werden bestimmte Behindertenparkausweise, die den Betroffenen ein Stück Lebensqualität durch Mobilität verschaffen, ungültig. Wer nach diesem Stichtag noch mit dem dunkelblauen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden. Innenminister Joachim Herrmann wendet sich deshalb an alle Besitzer von Behindertenparkausweisen: "Wenn Sie noch nicht
im Besitz eines hellblauen EU-Parkausweises sind, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Jahresende an Ihre Gemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung des neuen Parkausweises." Grundsätzlich hat sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert. Es ist davon auszugehen, dass alle Besitzer des bisherigen dunkelblauen Parkausweise auch einen neuen hellblauen EU-Parkausweis erhalten."

Nicht von der Umstellung betroffen sind die orangefarbenen Parkausweise und die Parkausweise mit dem Aufdruck ''nur BY''. Beide beruhen auf einer
bundes- beziehungsweise landesinternen Sonderregelung und gelten entsprechend der eingetragenen Geltungsdauer weiter fort. Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsstaaten noch eine Reihe weiterer Länder an. Hierzu gehören Albanien, Aserbaidschan,
Bosnien-Herzegowina, Georgien, Serbien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Russland, Schweiz, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Zur Verwirklichung einheitlicher Lebensverhältnisse sowie zur Verbesserung der Mobilität von behinderten Menschen hat die EU im Jahr 2000 einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen neuen Parkausweis geschaffen. Um die Vielzahl der im Umlauf befindlichen nationalen Behindertenparkausweise umzustellen, wurde eine zehnjährige Übergangsfrist für die alten Parkausweise festgelegt.

Parkausweise für Behinderte (PM 344/10 vom 17.09.10)