
Berlin. 
	Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen 
	Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. 
	„Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der 
	UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht 
	wider“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich 
	der Veröffentlichung der „Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur 
	UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven 
	Bildungssystems“. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in 
	Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den 
	Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht 
	behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz 
	der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der 
	Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren 
	billige die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende 
	Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes 
	Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen.
	„In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle 
	Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie in Blick auf Recht, 
	Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung erforderlich, 
	um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig erfolgreich 
	umzusetzen“, erklärte Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, 
	bereits kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle 
	Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen 
	wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen. Der 
	Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen mit 
	gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in 
	Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus anderen 
	Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention ist nicht 
	weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist – 
	anders als meist vermutet - gut erprobt“, so Aichele. 
	
	Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im 
	unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der 
	UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit 
	Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die 
	Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.
	
	Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur 
	Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011)
	http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/stellungnahmen.html
	
	
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