Berlin.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen
Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert.
„Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der
UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht
wider“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich
der Veröffentlichung der „Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven
Bildungssystems“. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in
Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den
Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht
behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz
der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der
Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren
billige die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende
Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes
Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen.
„In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle
Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie in Blick auf Recht,
Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung erforderlich,
um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig erfolgreich
umzusetzen“, erklärte Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht,
bereits kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle
Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen
wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen. Der
Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen mit
gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in
Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus anderen
Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention ist nicht
weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist –
anders als meist vermutet - gut erprobt“, so Aichele.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im
unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der
UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit
Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die
Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.
Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur
Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/stellungnahmen.html
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