Schon
bald könnte es zu einem kurios anmutenden Rechtsstreit kommen: Die
Landeshauptstadt München will sich vom Sozialministerium nicht das Recht
nehmen lassen, weiterhin freiwillig Zuschüsse für die offene
Behindertenarbeit der Verbände zu bezahlen. Nach einem SZ-Bericht haben
sowohl der Landtag als auch jetzt der Stadtrat einstimmig bekräftigt, dass
freiwillige kommunale Leistungen möglich bleiben müssen, obwohl die
Zuständigkeit für die Förderung der offenen Behindertenarbeit auf den Bezirk
Oberbayern übergegangen ist. Doch der übereinstimmende Wille von Stadt- und
Landespolitikern wird vom Ministerium weiter ignoriert, wie aus einem
Schreiben an den Bezirk hervorgeht. Es hält darin an seiner umstrittenen
Rechtsauffassung fest, dass die Stadt für Projekte, die zur offenen
Behindertenarbeit zählen, kein Geld mehr geben darf, sondern allein der
Bezirk zuständig ist. Notfalls werde die Stadt vor Gericht ziehen, damit sie
weiter fördern kann, bekräftigte Sozialreferent Friedrich Graffe (SPD). „Wir
werden alles in Bewegung setzen, um die kommunale Selbstverwaltung zu
wahren", so Stadtrat Christian Müller (SPD) loe
SZ - 14.04.2010