Inklusion? Inklusion!
1. Was bedeutet Inklusion? Dazugehörigkeit

2. Was ist Inklusion?
Jeder Mensch nimmt von Anfang an gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teil. Alle Kinder besuchen die gleiche Schule.

3. Wen betrifft Inklusion?
Alle Menschen

4. Wieso ist Inklusion so wichtig?
Damit jeder sein Leben selbst gestalten kann. Weil alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben.
 News  
Vom Alltag überfordert
Sommerfest PruttingImmer mehr Menschen brauchen einen rechtlichen Betreuer
Von Sven Loerzer
Immer mehr Menschen sind wegen Krankheit, Alter oder Behinderung auf die Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer angewiesen. Während im Jahr 2002 noch 8510 Münchner einen gesetzlichen Vertreter hatten, waren es sieben Jahre später bereits 9623. Mit den Ursachen des Anstiegs ünd der Situation der Betroffenen beschäftigt sich der erste Bayerische Betreuungsgerichtstag am heutigen Donnerstag im Alten Rathaussaal, zu dem sich mehr als 300 Teilnehmer angemeldet haben.
Dass viele Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten im Alltag selbst zu regeln, und deshalb vom Betreuungsgericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen, hat auch damit zu tun, dass es immer schwieriger wird, Sozialleistungen zu beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Gesundheitsrefoi die mit der Einführung von Zuzahlungen und Praxisgebühr gerade alte Leute traf. Viele von ihnen sind nicht in der Lage, eine Befreiung zu beantragen.
Ganz schwierig wird es, wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen, kann psychisch Kranke völlig überfordern: „Oft regen die Behörden eine Betreuung an, wenn sie merken, dass die Betroffenen keinen Antrag stellen", sagt Ursula Ruck-Köthe, im städtischen Amt für soziale Sicherung Leiterin des Sachgebiets „Hilfen bei Betreuungsbedürftigkeit". So sei etwa ein psychisch kranker Mann, um den sie sich kümmert, gar nicht in der Lage dazu gewesen, nach einem halben Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II den vorgeschriebenen Wiederholungsantrag zu stellen. „Er ist damit allei
ne überfordert, auf Grund der Krankheit tut er sich auch schwer damit, Termine einzuhalten." Ebenso müsste jedes halbe Jahr die Rundfunkgebührenfreiheit neu beantragt werden. Der Kranke fühle sich von dem kaum zu überblickenden Follnularkrieg so gestresst, dass er aggressiv reagiert. „Ich versuche ihn zu unterstützen, damit es dazu nicht kommt Aber wo Freunde fehlen, wird in solchen Fällen dann ein Betreuer eingesetzt."
Beim Betreuungsgerichtstag, den das städtische Sozialreferat zusammen mit dem Vormundschaftsgerichtstag veranstaltet, einem Zusammenschluss der in diesem Bereich tätigen Fachleute, steht die Frage im Vordergrund, welche Folgen immer komplexere rechtliche Vorgaben und immer mehr Bürokratie haben. Dem Gesetz nach, das 1992 die Vormundschaft abschaffte, soll eigentlich die Betreuung das letzte Mittel sein, erläutert Ruck-Köthe - wenn andere Hilfen nicht genügen. Früher sei es zum Beispiel nicht zwingend erforderlich gewesen, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen - das Amt musste zahlen, sobald ihm die Umstände bekannt waren. Nach der neuen Gesetzgebung aber ist Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit aber nun eine antragsabhängige Leistung - wenn der Betroffene das Formular etwa wegen einer beginnenden Demenz nicht unterschreibt, muss ein Betreuer bestellt werden.
Letztlich sei es diskriminierend für behinderte, alte und psychisch kranke Menschen, wenn an sie Anforderungen gestellt werden, die sie nur noch mit Hilfe eines Betreuers erfüllen können. „Gerade ehrenamtliche Betreuer haben immer mehr Probleme, weil die Sozialgesetzgebung so kompliziert ist", so Ruck-Köthe. 

SZ - 22.07.2010